Dein Weg ins Auslandsjahr

Das AJA-Stipendium für den Schüleraustausch

Schüler und Schülerinnen
© jacoblund |istockphoto.com

Mit dem AJA-Stipendium in den Schüleraustausch 2024/2025

Die AJA-Organisationen vergeben für das Programmjahr 2024/2025 (Ausreise im Sommer 2024) insgesamt 10 Teilstipendien für ein Schulhalbjahr bzw. Schuljahr in einem von über 40 Ländern weltweit. Die Stipendien decken bis zu 50 Prozent des jeweiligen Programmpreises ab (maximal 5.000 Euro) und müssen nicht zurückgezahlt werden. Das AJA-Stipendium soll Jugendlichen einen Auslandsaufenthalt ermöglichen, deren Familien den Teilnahmebeitrag nicht alleine tragen können. Die Höhe des Teilstipendiums wird auf Basis der finanziellen Situation der Familie der Bewerberin oder des Bewerbers ermittelt. Auch das gesellschaftliche Engagement der Bewerbenden wird berücksichtigt. Eine zusätzliche Förderung durch Schüler-BAföG ist möglich, mit dem Teilstipendium kombinierbar und verringert den finanziellen Eigenanteil zusätzlich.

Programmträger der diesjährigen AJA-Stipendien sind die gemeinnützigen AJA-Mitglieder AFS Interkulturelle Begegnungen e.V., DRK Volunta gGmbH, Deutsches Youth For Unterstanding Komitee e.V. (YFU), Experiment e.V. und Partnership International e.V.

Ablauf des Bewerbungsverfahrens

Eine Bewerbung für das AJA-Stipendium war bis zum 30.9. 2023 möglich.  Zu Programmbeginn müssen die Teilnehmenden in der Regel zwischen 15 und 18 Jahren sein, in einige Länder ist die Ausreise bereits mit 14 Jahren möglich.

AJA verteilt die eingehenden Bewerbungen auf die teilnehmenden AJA-Mitgliedsorganisationen. Die zuständige AJA-Organisationen nimmt daraufhin direkten Kontakt mit der Bewerberin oder dem Bewerber auf und führt den weiteren Bewerbungsprozess durch. Diese Organisation ist in Folge für die Auswahl der Stipendiatin oder des Stipendiaten, sowie für Vorbereitung und Durchführung des Austauschprogramms verantwortlich. Für den Bewerbungsprozess gelten die Vergaberichtlinien und Teilnahmebedingungen der jeweiligen AJA-Organisation. Ein Anspruch auf Weiterleitung an eine bestimmte Austauschorganisation besteht nicht. Ein Wechsel der Austauschorganisation ist nur in Ausnahmefällen bis zum Ende der Bewerbungsfrist für das AJA-Stipendium möglich.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Wir bitten um Verständnis, dass im Zuge der Stipendienvergabe keine individuellen Begründungen abgegeben werden können. Das Stipendium kann nur für einen Schüleraustausch mit einer AJA-Organisation genutzt werden.

AJA-Schüleraustausch-Messen

AJA-Infomesse

Du möchtest mehr über den Schüleraustausch erfahren und mit Ehemaligen über deren Erfahrungen sprechen? Du möchtest Austauschorganisationen direkt kennen lernen und Fragen stellen? Dann ist eine Digitale AJA-Schüleraustausch-Messe für dich genau das Richtige.

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Matilda (AJA Stipendiatin 2019/2020)

"Ich bin dankbar für alle Herausforderungen, denen ich mich hier stellen muss. So kann ich aus mir herauswachsen und umso mehr von meinem Auslandsjahr mitnehmen. Das war mein Hauptgrund, ein Auslandsjahr zu machen: dass ich ein bisschen verändert nach Hause komme. Eine bessere Version von mir selbst."

Weitere Informationen zu AJA-Stipendien

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