Ablauf des Bewerbungsverfahrens
Interessierte Schülerinnen und Schüler können sich mit Angabe ihres Wunschlandes bis zum 30. September 2023 um eines dieser Teilstipendien bewerben. Zu Programmbeginn müssen die Teilnehmenden in der Regel zwischen 15 und 18 Jahren sein, in einige Länder ist die Ausreise bereits mit 14 Jahren möglich.
AJA verteilt die eingehenden Bewerbungen auf die teilnehmenden AJA-Mitgliedsorganisationen. Die zuständige AJA-Organisationen nimmt daraufhin direkten Kontakt mit der Bewerberin oder dem Bewerber auf und führt den weiteren Bewerbungsprozess durch. Diese Organisation ist in Folge für die Auswahl der Stipendiatin oder des Stipendiaten, sowie für Vorbereitung und Durchführung des Austauschprogramms verantwortlich. Für den Bewerbungsprozess gelten die Vergaberichtlinien und Teilnahmebedingungen der jeweiligen AJA-Organisation. Ein Anspruch auf Weiterleitung an eine bestimmte Austauschorganisation besteht nicht. Ein Wechsel der Austauschorganisation ist nur in Ausnahmefällen bis zum Ende der Bewerbungsfrist für das AJA-Stipendium möglich.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Wir bitten um Verständnis, dass im Zuge der Stipendienvergabe keine individuellen Begründungen abgegeben werden können. Das Stipendium kann nur für einen Schüleraustausch mit einer AJA-Organisation genutzt werden.