Verbesserung im Auslands-BAföG

Auslandsschulaufenthalt muss nicht mehr auf die Inlandsschulbildung angerechnet werden: „Für die Förderung von Auslandsaufenthalten von Schülern an Gymnasien und anderen Schulen mit gymnasialer Oberstufe, wie Gesamt- oder Gemeinschaftsschulen, entfällt künftig das Erfordernis der grundsätzlichen Anrechenbarkeit auf die Inlandsschulbildung.“

So die bürokratische Ausdrucksweise der Tatsache, dass BAföG (bei der Erfüllung der Voraussetzungen) in Zukunft auch dann gezahlt wird, wenn das Auslandsschuljahr „dazwischengeschoben“ wird, der Schulbesuch im Ausland also nicht auf die schulische Ausbildung in Deutschland angerechnet wird. Dies ist eine deutliche Verbesserung im Schüleraustausch, haben doch in der Vergangenheit häufig interessierte Familien wegen diesem Erfordernis auf eine Teilnahme am Schüleraustausch verzichten müssen.

In der Debatte um die Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetz war zunächst untergegangen, dass das 23. BAföG-Änderungsgesetz den Schüleraustausch erleichtert.