Gutachten: Gesetz über einen qualitätsorientierten Gastschulaufenthalt im Ausland

Berlin, 18. November 2022: Wie kann ein gerechterer Zugang zu langfristigen Austauschprogrammen gelingen? Mit dieser Frage beschäftigen sich AJA und seine Gesellschafter schon lange. Dabei spielt nicht nur die Vergabe von Stipendien eine große Rolle – die Mitglieder des AJA stellen jährlich ca. vier Millionen Euro an Stipendiengeldern zur Verfügung. Auch eine Förderung für den individuellen langfristigen Schüleraustausch durch den Staat wird immer wieder diskutiert und vom AJA gefordert. Bis auf das Parlamentarische Patenschafts-Programm (PPP) des Deutschen Bundestags wird der langfristige individuelle Schüleraustausch bisher nicht gefördert, im Gegensatz zu den vollumfänglich finanzierten Schulaustauschprogrammen und den Programmen im Jugendaustausch (hier vornehmlich Gruppenaustausche).

In diese Diskussion kommt nun weitere Bewegung, angestoßen durch das AJA-Mitglied DRK in Hessen Volunta: In der Zeitschrift für öffentliches Recht und Verwaltungswissenschaft (Die Öffentliche Verwaltung – November 2022 – Heft 22) veröffentlichte Prof. Dr. Wolfram Cremer, Lehrstuhlinhaber für Öffentliches Recht und Europarecht an der Ruhr-Universität Bochum, im Auftrag von Volunta, am 17. November 2022 nun einen Vorschlag für eine vollumfängliche staatliche Finanzierung des langfristigen individuellen Schüleraustauschs – Plädoyer für ein Gastschulaufenthaltsgesetz.

Diesem Gesetzesvorschlag liegt die These zu Grunde, dass es jedem Jugendlichen möglich sein muss, an einem langfristigen individuellen Schüleraustauschprogramm teilnehmen zu können, unabhängig der ihm/ihr zur Verfügung stehenden finanziellen Ressourcen. Prof. Cremer plädiert daher für ein Gastschulaufenthaltsgesetz, welches sich auf eine qualitative Programmausgestaltung fokussiert und gleichzeitig die faktischen Zugangshürden durch finanzielle Förderung ausräumt. In diesem Gutachten beschreibt der Autor daher die bildungs- und kulturpolitischen Gründe für ein solches Gesetz und gibt eine ausführliche rechtliche Einordnung inklusive einer verfassungsrechtlichen Würdigung eines solchen Gastschulaufenthaltsgesetzes.

Der AJA und seine Mitglieder begrüßen die durch die Veröffentlichung weiterführenden Diskussionen zu diesem wichtigen Thema. Der AJA wird sich gemeinsam mit seinen Mitgliedern weiterhin in die Diskussion einbringen und an Lösungsansätzen arbeiten, wie ein gerechterer Zugang für alle Jugendlichen für unser Format, unabhängig von finanziellen Ressourcen des Elternhauses gelingen kann.

Hier geht es zur Veröffentlichung: https://www.volunta.de/fileadmin/user_upload/recht/Wolfram-Cremer-Qualitaetsorientierter-Gastschulaufenthalt.pdf

AJA – Arbeitskreis gemeinnütziger Jugendaustausch

AJA ist der Dachverband von acht gemeinnützigen Jugendaustauschorganisationen in Deutschland. AJA setzt Qualitätsstandards und fördert die Verankerung des langfristigen internationalen Jugendaustauschs in der deutschen Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik sowie in der Jugendpolitik.

Seine Mitglieder AFS Interkulturelle Begegnungen e.V., Aubiko e.V., Deutsches Youth For Understanding Komitee e.V. (YFU), DRK Volunta gGmbH, Experiment e.V., Open Door International e.V., Partnership International e.V. und Rotary Jugenddienst Deutschland e.V führen weltweit langfristige, bildungsorientierte Schüleraustauschprogramme durch. Mit ihrer Arbeit fördern sie interkulturelles Lernen, Verständigung, Eigenverantwortlichkeit, Toleranz und Respekt für unterschiedliche Lebensweisen und leisten damit einen Beitrag zur Demokratie- und Friedenserziehung.

Weitere Informationen unter www.aja-org.de

Pressekontakt: Anna Wasielewski, Geschäftsführerin AJA Arbeitskreis gemeinnütziger Jugendaustausch gGmbH, Gormannstr. 14, 10119 Berlin, Telefon: 030 33309875, Email: anna.wasielewski@aja-org.de