Durchbruch bei der Einreise von Gastschüler*innen aus Drittstaaten zum langfristigen Schüleraustausch erzielt

Internationaler Austausch ist auch in Pandemie Zeiten extrem wichtig. Neben vielen deutschen Austauschschüler*innen, die jedes Jahr an einem langfristigen Schüleraustausch teilnehmen, reisen jährlich auch viele Gastschüler*innen aus dem Ausland nach Deutschland ein, um hier für ein halbes oder ein ganzes Schuljahr die Schule zu besuchen. Die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Einreisebeschränkungen hatten massive Auswirkungen auf den internationalen Austausch. So konnten Gastschüler*innen, die aus Drittstaaten an einem Schüleraustausch teilnehmen wollten, keine Visa beantragen. Für Länder mit hohem Infektionsgeschehen, die nicht auf der sogenannten Positivliste stehen, sind Einreisen nach Deutschland aktuell nur möglich, wenn die oder der Einreisende eine wichtige Funktion ausübt oder die Reise zwingend notwendig ist. Der individuelle langfristige Schüleraustausch war von dieser Regelung bislang ausgenommen.

Der AJA setzte sich beim Bundesministerium des Inneren (BMI) und beim Auswärtigen Amt (AA) dafür ein, dass Gastschüler*innen ebenfalls in den Ausnahmetatbestand aufgenommen werden und wie Student*innen und Internatsschüler*innen in Deutschland einreisen und an ihrem Schüleraustausch teilnehmen können.

Das BMI hat in einem Schreiben vom 20.10.2020 bestätigt, dass in der Ausgestaltung der zwingenden Reisegründe nun auch Einreisen zum Schulbesuch bei nachgewiesener Schulanmeldung und Mindestaufenthalt von sechs Monaten enthalten sind. Damit ist jetzt auch unter den genannten Voraussetzungen die Einreise von Austauschschüler*innen nach Deutschland möglich. Dies schließt die Teilnahme an einem vorgelagerten Sprachunterricht ein, wenn bereits zu Beginn des Sprachkurses eine Schulanmeldung nachgewiesen wurde. Ungeachtet dessen sind bei Einreisen aus einem Risikogebiet die Quarantäneverpflichtungen zu beachten, die der Zuständigkeit der Bundesländer unterliegen.

Dr. Uta Wildfeuer, Geschäftsführerin des AJA sagt dazu: „Der AJA hat sich in den vergangenen Monaten dafür stark gemacht, dass diese Ausnahmeregelung für Austauschschüler*innen erreicht werden konnte. Internationaler Austausch ist gerade in Pandemie Zeiten wichtiger denn je.“

Pressekontakt: Anna Wasielewski, Geschäftsführerin Arbeitskreis gemeinnütziger Jugendaustausch

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