Thüringen
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Aktualisiert (Freitag, den 11. September 2009 um 08:59 Uhr)
Die Anerkennung eines Auslandsschuljahres während der Einführungsphase (10. Klasse) ist bei entsprechendem Leistungsstand möglich. Auf Antrag kann der Schulleiter nach Anhörung der Klassenkonferenz die Möglichkeit gewähren, direkt in die 11. Klasse vorzurücken. Die Schülerin/der Schüler hat dann innerhalb von sechs Wochen die Möglichkeit, freiwillig in die 10. Klasse zurückzutreten, ohne dass dies als Wiederholen gilt.
Eine Anerkennung von Auslandsschulleistungen in der Qualifikationsphase (11. und 12. Klasse) ist nicht möglich.
Originaltext der Verordnung
13 Auslandsaufenthalte
"Auslandsaufenthalte können bis zur Dauer eines ganzen Schuljahres genehmigt werden. Der Schüler ist verpflichtet, während dieser Zeit eine Schule im Ausland zu besuchen. Der Schulbesuch ist nach Rückkehr nachzuweisen. Der Schüler besucht nach Rückkehr die Klassenstufe, in die er vor dem Auslandsaufenthalt versetzt worden ist. Findet der ganzjährige Auslandsaufenthalt während des Besuchs der Oberstufe statt, erfolgt keine Anrechnung der Zeit des Auslandsaufenthalts auf die Höchstverweildauer in der Thüringer Oberstufe.
Abweichend kann auf Antrag der Eltern bzw. des volljährigen Schülers der Schulleiter nach Anhörung der Klassenkonferenz vor Antritt des Auslandsaufenthalts außer in der Qualifikationsphase der Thüringer Oberstufe beschließen, dass dem Schüler die Möglichkeit eingeräumt wird, nach Rückkehr aus dem Ausland seine Schullaufbahn in der nächst höheren Klassenstufe fortzusetzen. Die Möglichkeit zum Vorrücken kann eingeräumt werden, wenn auf der Grundlage der bisher gezeigten Leistungen zu erwarten ist, dass der Schüler erfolgreich am Unterricht teilnehmen kann. Macht der Schüler von dieser Möglichkeit Gebrauch, kann der Schüler freiwillig zurücktreten. Wenn er innerhalb von sechs Wochen nach Wiederbesuch des Unterrichts von der Möglichkeit des freiwilligen Rücktritts Gebrauch macht, also in der Klassenstufe seine Schullaufbahn fortsetzt, in die er vor dem Auslandsaufenthalt versetzt worden ist, finden die Folgen eines Rücktritts (die Anrechnung auf die Zahl der Rücktrittsmöglichkeiten sowie die Anrechnung auf die Höchstverweildauer der Thüringer Oberstufe) keine Anwendung.
Bei einem ganzjährigen Auslandsaufenthalt von Schülern eines Gymnasiums in der Klassenstufe 10 und der Entscheidung der Klassenkonferenz, dass dem Schüler das Vorrücken in Klassenstufe 11 genehmigt werden kann, wird dem Schüler nicht eine dem Realschulabschluss gleichwertige Schulbildung bescheinigt. Er erhält die Möglichkeit, am Ende der Klassenstufe 11 an der Externenprüfung zur Erlangung des Realschulabschlusses teilzunehmen."
Informationsflyer von AJA
Die wichtigsten Informationen sind im AJA-Flyer zusammengefasst, der hier heruntergeladen werden kann:
Anerkennung eines Auslandsschuljahres auf die Schulzeit in Thüringen
Diesen Flyer hat AJA in Zusammenarbeit mit dem Thüringer Kultusministerium erstellt.
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