Rheinland-Pfalz
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Aktualisiert (Mittwoch, den 09. April 2008 um 13:23 Uhr)
Die Anerkennung eines Auslandsschuljahres während der Klasse 11 ist nach einer maximal 10-wöchigen Probezeit in der 12. Klasse und mit Einverständnis der Kurslehrerkonferenz möglich.Originaltext der Verordnung
Durchführung der Landesverordnung über die gymnasiale Oberstufe (Mainzer Studienstufe)
(Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung)
[vom 1. Juli 1999 (15413 C-51 113-0/34) zuletzt geändert am 1. Oktober 2003]
3. Aufbau und Abschluss der gymnasialen Oberstufe (§ 3 LVO)
"(...)
3.1.3 Schülerinnen und Schüler, die für die Dauer der Einführungsphase zum Besuch einer Auslandsschule beurlaubt waren, können ausnahmsweise in die Jahrgangsstufe 12 eintreten. Spätestens nach 10 Wochen entscheidet die Kurslehrerkonferenz, ob die bis dahin gezeigten Leistungen die Zulassung zur Jahrgangsstufe 12 rechtfertigen. Bei Verbleib in Jahrgangsstufe 12 werden die Noten des Halbjahres 12/2 doppelt gerechnet.
(…)."
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