Kultusministerkonferenz beschließt bundesweite Anerkennung von Auslandsschuljahren

Jährlich verbringen zwischen 12.000 und 14.000 Schülerinnen und Schüler aus Deutschland ein Schuljahr im Ausland. Beliebtestes Ziel sind nach wie vor die USA, aber auch Länder in den europäischen Nachbarstaaten – Ost wie West – sowie in Lateinamerika, Afrika und Asien stoßen zunehmend auf Interesse bei den Jugendlichen.

Dass den 15- bis 18-Jährigen diese Auslandsschuljahre zukünftig in allen Bundesländern auch anerkannt werden können, dafür sorgte nun die Kultusministerkonferenz (KMK) mit ihrer neuen Vereinbarung zur gymnasialen Oberstufe.

Der am 2. Juni 2006 verabschiedete Beschluss sieht unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit eines Auslandsaufenthaltes von Schülerinnen und Schülern während der Qualifikationsphase, also den letzten vier Schulhalbjahren vor, um damit die Mobilität der Jugendlichen nicht nur innerhalb Deutschlands sondern in Europa und der weiteren Welt zu erhöhen. Die Vereinbarung kann ab sofort angewendet werden, muss in den Ländern aber spätestens für Schülerinnen und Schüler umgesetzt sein, die 2011 in die Qualifikationsphase eintreten. (Vgl. „Vereinbarung zur Gestaltung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II“ – Beschluss der KMK vom 7.7.1972 in der Fassung vom 2.6.2006.)

Neben der Ausbildung von Schlüsselqualifikationen, wie sozialer und interkultureller Kompetenz, Selbständigkeit und Erweiterung des Reflexionshorizonts, liegt für viele Austauschschüler der Mehrwert ihrer Auslandserfahrung im Erwerb von Fachkompetenzen und Fremdsprachenkenntnissen. Dennoch blieb es einer Reihe von ihnen bislang verwehrt, sich die im Ausland erbrachten schulischen Leistungen in Deutschland anerkennen zu lassen. Die Befürchtungen, dass dies mit der Einführung des achtjährigen gymnasialen Bildungsgangs (G 8) noch erschwert würde, waren groß. Nicht wenige Schüler hielt die Sorge, ein Jahr zu verlieren, gar davon ab, an einem Auslandsschuljahr teilzunehmen. Mit der neuen Vereinbarung wird diese Sorge nun hinfällig.

AJA begrüßt den Beschluss der KMK, da er die Bedeutung von Auslandsaufenthalten und interkulturellem Lernen als Bestandteil der schulischen Ausbildung in Deutschland unterstützt.

Den Ländern obliegt es nun, den Beschluss auszugestalten und Umsetzungsrichtlinien zu erlassen. Schülerinnen und Schülern, die entsprechende Leistungen nachweisen und von denen eine erfolgreiche Fortsetzung des Bildungsgangs erwartet werden kann, sollte eine unkomplizierte Anerkennung ihrer im Ausland erbrachten schulischen Leistungen ermöglicht werden. Aus Sicht des AJA sollten diese Regelungen die gesamte künftige Oberstufe umfassen, d.h. Klasse 10 ebenso wie die Qualifikationsphase der Jahrgangsstufen 11 und 12.